Terms & Conditions
Hotel Ishigaki & Chikonkiya
Beherbergungsbedingungen
Diese Beherbergungsbedingungen sind in japanischer Sprache verbindlich. Bei Abweichungen zwischen der japanischen Fassung und dieser Übersetzung ist die japanische Fassung maßgeblich.
Artikel 1 (Geltungsbereich)
Beherbergungsverträge und damit zusammenhängende Verträge, die das Hotel mit Gästen abschließt, unterliegen diesen Bedingungen. Für Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen oder allgemein anerkannte Gepflogenheiten.
Lässt sich das Hotel im Rahmen der Gesetze und Gepflogenheiten auf eine Sondervereinbarung ein, so hat diese Sondervereinbarung ungeachtet der Bestimmung des vorstehenden Absatzes Vorrang.
Artikel 2 (Antrag auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags)
Wer beim Hotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrags beantragen möchte, hat dem Hotel folgende Angaben zu machen:
- 1Name des Gastes
- 2Aufenthaltsdaten und voraussichtliche Ankunftszeit
- 3Übernachtungspreis
- 4Sonstige vom Hotel für erforderlich gehaltene Angaben
Beantragt ein Gast während seines Aufenthalts, über die in Nr. 2 des vorstehenden Absatzes genannten Aufenthaltsdaten hinaus zu bleiben, so behandelt das Hotel dies als neuen Antrag auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Artikel 3 (Zustandekommen des Beherbergungsvertrags u. a.)
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald das Hotel den Antrag gemäß dem vorstehenden Artikel angenommen hat. Dies gilt nicht, wenn das Hotel nachweist, dass es den Antrag nicht angenommen hat.
Ist der Beherbergungsvertrag gemäß dem vorstehenden Absatz zustande gekommen, ist eine vom Hotel festgelegte Anzahlung, höchstens in Höhe des Grundübernachtungspreises für die Aufenthaltsdauer, bis zu dem vom Hotel bestimmten Datum zu leisten.
Die Anzahlung wird zunächst auf den vom Gast letztlich zu zahlenden Übernachtungspreis angerechnet. Tritt ein Fall ein, in dem die Bestimmungen von Artikel 6 und Artikel 17 anzuwenden sind, wird sie in der Reihenfolge Stornogebühr, dann Schadensersatz angerechnet. Ein etwaiger Restbetrag wird bei der Zahlung der Entgelte gemäß Artikel 12 zurückerstattet.
Wird die Anzahlung gemäß Absatz 2 nicht bis zu dem vom Hotel nach demselben Absatz bestimmten Datum geleistet, verliert der Beherbergungsvertrag seine Wirksamkeit. Dies gilt jedoch nur, wenn das Hotel den Gast bei der Bestimmung des Zahlungstermins für die Anzahlung hierauf hingewiesen hat.
Das Betreten der Zimmer durch andere Personen als die Übernachtungsgäste ist ausnahmslos untersagt. Betreten Freunde oder andere Personen das Zimmer, gilt dies als Übernachtung, und es wird der festgelegte Übernachtungspreis berechnet.
Artikel 4 (Sondervereinbarung über den Verzicht auf die Anzahlung)
Ungeachtet der Bestimmung in Absatz 2 des vorstehenden Artikels kann sich das Hotel nach Zustandekommen des Vertrags auf eine Sondervereinbarung einlassen, wonach die Anzahlung gemäß demselben Absatz nicht zu leisten ist.
Verlangt das Hotel bei der Annahme eines Antrags auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags keine Anzahlung gemäß Absatz 2 des vorstehenden Artikels oder bestimmt es keinen Zahlungstermin für diese Anzahlung, so gilt dies als Zustimmung zu der Sondervereinbarung gemäß dem vorstehenden Absatz.
Artikel 5 (Ablehnung des Abschlusses eines Beherbergungsvertrags)
Das Hotel kann den Abschluss eines Beherbergungsvertrags in folgenden Fällen ablehnen:
- 1Wenn der Antrag auf Beherbergung nicht diesen Bedingungen entspricht.
- 2Wenn wegen Vollbelegung kein Zimmer verfügbar ist.
- 3Wenn anzunehmen ist, dass die Person, die übernachten möchte, im Zusammenhang mit der Beherbergung Handlungen begehen könnte, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
- 4Wenn offensichtlich ist, dass die Person, die übernachten möchte, an einer ansteckenden Krankheit leidet.
- 5Wenn im Zusammenhang mit der Beherbergung Leistungen verlangt werden, die über ein angemessenes Maß hinausgehen.
- 6Wenn eine Beherbergung aufgrund von Naturkatastrophen, Störungen der Einrichtungen oder sonstigen unvermeidbaren Gründen nicht möglich ist.
- 7Wenn zu befürchten ist, dass die Person, die übernachten möchte, andere Gäste etwa durch starke Trunkenheit belästigt, oder wenn sie sich gegenüber anderen Gästen in erheblich störender Weise äußert oder verhält.
- 8Wenn die Person, die übernachten möchte, einer Organisation des organisierten Verbrechens (Bōryokudan) angehört, Mitglied einer solchen ist, einer mit ihr verbundenen Gruppe (einschließlich juristischer Personen) angehört oder mit ihr in Verbindung steht oder sonst zu den gesellschaftsfeindlichen Kräften zählt (nachfolgend „Bōryokudan u. ä.“).
- 9Wenn die Person, die übernachten möchte, eine juristische Person oder sonstige Organisation ist, deren Geschäftstätigkeit von Bōryokudan u. ä. beherrscht wird oder in der diese als Organmitglieder (einschließlich leitender Führungskräfte) tätig sind, oder wenn sie mit einer solchen in Verbindung steht.
- 10Wenn die Person, die übernachten möchte, gegenüber dem Betrieb oder seinem Personal Gewalt, Drohungen, Erpressung oder einschüchternde, ungerechtfertigte Forderungen ausübt bzw. stellt oder Leistungen verlangt, die über ein angemessenes Maß hinausgehen, oder wenn anzunehmen ist, dass sie sich in der Vergangenheit entsprechend verhalten hat.
Artikel 6 (Rücktrittsrecht des Gastes)
Der Gast kann durch Mitteilung an das Hotel vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
Tritt der Gast aus von ihm zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise vom Beherbergungsvertrag zurück, erhebt das Hotel eine Stornogebühr gemäß Anlage 2 (ausgenommen ist der Fall, dass das Hotel gemäß Artikel 3 Absatz 2 einen Zahlungstermin für die Anzahlung bestimmt und deren Zahlung verlangt hat und der Gast vor dieser Zahlung vom Beherbergungsvertrag zurücktritt). Hat sich das Hotel jedoch auf die Sondervereinbarung gemäß Artikel 4 Absatz 1 eingelassen, gilt dies nur, wenn das Hotel den Gast bei Abschluss dieser Sondervereinbarung über die Pflicht zur Zahlung einer Stornogebühr im Falle eines Rücktritts informiert hat.
Trifft der Gast ohne Benachrichtigung bis 22:00 Uhr am Anreisetag (bzw. bei vorher angegebener voraussichtlicher Ankunftszeit bis zwei Stunden nach dieser Zeit) nicht ein, kann das Hotel den Beherbergungsvertrag als vom Gast storniert behandeln.
Artikel 7 (Rücktrittsrecht des Hotels)
Das Hotel kann in folgenden Fällen vom Beherbergungsvertrag zurücktreten:
- 1Wenn anzunehmen ist, dass der Gast im Zusammenhang mit der Beherbergung Handlungen begehen könnte, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, oder wenn anzunehmen ist, dass er solche Handlungen begangen hat.
- 2Wenn offensichtlich ist, dass der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet.
- 3Wenn im Zusammenhang mit der Beherbergung Leistungen verlangt werden, die über ein angemessenes Maß hinausgehen.
- 4Wenn eine Beherbergung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen nicht möglich ist.
- 5Wenn zu befürchten ist, dass der Gast andere Gäste etwa durch starke Trunkenheit belästigt, oder wenn er sich gegenüber anderen Gästen in erheblich störender Weise äußert oder verhält.
- 6Wenn der Gast im Bett raucht, Brandschutzeinrichtungen manipuliert oder sonstige Verbote der vom Hotel festgelegten Hausordnung (soweit sie dem Brandschutz dienen) nicht befolgt.
- 7Wenn der Gast einer Organisation des organisierten Verbrechens (Bōryokudan) angehört, Mitglied einer solchen ist, einer mit ihr verbundenen Gruppe (einschließlich juristischer Personen) angehört oder mit ihr in Verbindung steht oder sonst zu den gesellschaftsfeindlichen Kräften zählt (nachfolgend „Bōryokudan u. ä.“).
- 8Wenn der Gast eine juristische Person oder sonstige Organisation ist, deren Geschäftstätigkeit von Bōryokudan u. ä. beherrscht wird oder in der diese als Organmitglieder (einschließlich leitender Führungskräfte) tätig sind, oder wenn er mit einer solchen in Verbindung steht.
- 9Wenn der Gast gegenüber dem Betrieb oder seinem Personal Gewalt, Drohungen, Erpressung oder einschüchternde, ungerechtfertigte Forderungen ausübt bzw. stellt oder Leistungen verlangt, die über ein angemessenes Maß hinausgehen, oder wenn anzunehmen ist, dass er sich in der Vergangenheit entsprechend verhalten hat.
Tritt das Hotel gemäß dem vorstehenden Absatz vom Beherbergungsvertrag zurück, werden für Beherbergungsleistungen u. ä., die der Gast noch nicht in Anspruch genommen hat, keine Entgelte berechnet.
Artikel 8 (Registrierung der Übernachtung)
Der Gast hat bei der Reservierung folgende Angaben zu registrieren:
- 1Name, Alter, Geschlecht, Anschrift und Beruf des Gastes
- 2Bei ausländischen Staatsangehörigen: Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Ort und Datum der Einreise
- 3Abreisedatum und voraussichtliche Abreisezeit
- 4Sonstige vom Hotel für erforderlich gehaltene Angaben
Möchte der Gast die Entgelte gemäß Artikel 12 mit Reiseschecks, Übernachtungsgutscheinen, Kreditkarten oder anderen bargeldersetzenden Zahlungsmitteln begleichen, hat er diese bereits bei der Registrierung gemäß dem vorstehenden Absatz vorzulegen.
Artikel 9 (Nutzungszeiten der Zimmer)
Der Gast kann das Zimmer des Hotels vom Anreisetag 15:00 Uhr bis zum Abreisetag 10:00 Uhr nutzen.
Ungeachtet des vorstehenden Absatzes kann das Hotel eine Nutzung des Zimmers außerhalb der dort festgelegten Zeiten gestatten. In diesem Fall wird folgender Aufpreis berechnet:
3.000 Yen pro Zimmer und Stunde (zzgl. Verbrauchsteuer). Angefangene Stunden werden als volle Stunde berechnet.
Artikel 10 (Einhaltung der Hausordnung)
Gäste haben sich innerhalb des Hotels an die vom Hotel festgelegte und in jedem Zimmer ausliegende Hausordnung zu halten.
Artikel 11 (Öffnungszeiten)
Die Öffnungszeiten der wichtigsten Einrichtungen des Hotels werden durch Aushänge vor Ort, den Serviceführer im Zimmer u. ä. bekannt gegeben.
Die im vorstehenden Absatz genannten Zeiten können aus zwingenden Gründen vorübergehend geändert werden. In diesem Fall erfolgt eine Bekanntgabe in geeigneter Weise.
Artikel 12 (Zahlung der Entgelte)
Die Aufschlüsselung und Berechnungsweise der vom Gast zu zahlenden Übernachtungsentgelte u. ä. richten sich nach Anlage 1.
Die Zahlung der Übernachtungsentgelte u. ä. gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt ausschließlich im Voraus per Kreditkarte.
Hat das Hotel dem Gast ein Zimmer bereitgestellt und ist dieses nutzbar, wird der Übernachtungspreis auch dann berechnet, wenn der Gast aus eigenem Entschluss nicht übernachtet.
Artikel 13 (Haftung des Hotels)
Fügt das Hotel dem Gast bei der Erfüllung oder durch die Nichterfüllung des Beherbergungsvertrags und damit zusammenhängender Verträge einen Schaden zu, ersetzt es diesen Schaden. Dies gilt nicht, wenn der Schaden nicht auf vom Hotel zu vertretenden Gründen beruht.
Artikel 14 (Vorgehen, wenn das vertraglich vereinbarte Zimmer nicht bereitgestellt werden kann)
Kann das Hotel dem Gast das vertraglich vereinbarte Zimmer nicht bereitstellen, vermittelt es mit dem Einverständnis des Gastes nach Möglichkeit eine andere Unterkunft zu gleichen Bedingungen.
Artikel 15 (Umgang mit hinterlegten Gegenständen u. ä.)
Da das Hotel keine Rezeption hat, können wir kein Gepäck in Verwahrung nehmen.
Artikel 16 (Aufbewahrung von Gepäck und mitgeführten Gegenständen des Gastes)
Da das Hotel keine Rezeption hat, können wir vor dem Check-in und nach dem Check-out kein Gepäck in Verwahrung nehmen. Gepäck, das vorab per Post an das Hotel geschickt wird, kann mangels Rezeption nicht entgegengenommen werden und wird vom Transportunternehmen automatisch zurückgesandt.
Werden nach dem Check-out des Gastes Gepäck oder mitgeführte Gegenstände des Gastes im Hotel zurückgelassen und ist der Eigentümer bekannt, setzt sich das Hotel mit dem Eigentümer in Verbindung und bittet um dessen Weisung. Erteilt der Eigentümer keine Weisung oder ist der Eigentümer nicht bekannt, werden die Gegenstände 7 Tage einschließlich des Fundtages aufbewahrt und anschließend entsorgt.
Artikel 17 (Haftung des Gastes)
Entsteht dem Hotel durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit eines Gastes ein Schaden, hat der betreffende Gast dem Hotel diesen Schaden zu ersetzen.